Aufgrund der am 12.08.2017 in Kraft getretenen Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) eine Überprüfung der Anlagen stattfinden muss.
Dabei sind folgende Zeitpunkte für Sie maßgeblich, bis zu denen Sie die erste Überprüfung über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage durchgeführt haben sollten:
Für Anlagen, die in Betrieb gegangen sind vor dem: |
Erste Überprüfung bis zum: |
19.08.2011 | 19.08.2019 |
19.08.2013 | 19.08.2020 |
19.08.2015 | 19.08.2021 |
19.08.2017 | 19.08.2022 |
Anschließend wird diese Prüfung alle 5 Jahre entsprechend wiederholt. Gerne unterstützen wir Sie in den geforderten Auflagen der 42. BImSchV.
Die Firma Wieds kann Sie in den folgenden Themen aktiv unterstützen:
- Gefährdungsbeurteilung der Anlagen durch fachkundiges Personal
- Wasseranalytik und Beratung
- Legionellen Überprüfung
- Prozesshilfsmittel wie zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Komplexierungsmittel
- Dosiertechnik zur Automatisierung
- Überprüfung der Anlagen gemäß der BImSchV im 5 Jährlichen Rhythmus